Mittwoch, 19. August 2020

Sachverständiger, "Getrennte Betrachtung von Mieten aus Nichterbe zu Erben.".


Sehr geehrte Leserin (z. B.: Korrigiert auf Artikulation) oder Leser (z. B.: Schrieb Aritkulation)!

Nach Lesebestätigung bei zuständiger Hausverwaltung und Kostenersatz auf eigene, ja, Kosten, gestatte ich mir für Sie wie folgt darzustellen:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung "Lesebestätigung": Vorgelesen oder selbst lesend.

Sprich, wie mit Abbildung "Lesebestätigung" scheint es bislang nicht geprüft worden zu sein, ob Erben über das Nichterben aufgeklärt wurden.

Sprich, als Nichterbe kann man nicht für Erben aushaften, da dies meiner Einschätzung nach selbst den Beruf des Notars erklärte.
 
 
 
 
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Ihre Juristen und innen.

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