Sehr geehrte Frau G. Holler!
Anbei die Unklarheiten, die bestehen.
- Kosten
für Leerstehung, meinen wohl Betriebskosten für "Top 4", die jedoch bei
Leerstand schwer anfallen können, da ja kein Betrieb.
- Zahlt man Kosten im Leerstand, weil Anschlüsse von Anbietern vorgegeben sind, ja, werden, so müsste dies vor mir mitgeteilt sein.
- Eine Vorstellung zum Erhalt von Geld ist jederzeit mit mir und Frau Barbara Hofer per Kostentarif zu vereinbaren.
- Heisst nach Vermittlungsprovision von EUR 50.000,00 pro Vermittlung eines im Vorsatz missbrauchten Gegenstandes.
- So müsste man ja bei Betrachtung von Gegenstand zu aller erst einmal wissen, wovon man spricht, so man seinen frechen Mund öffnet.
- Im Übrigen, belastet man mich im Privaten mit Problemen anderer, kostet es das Doppelte.
- So stellt man ja die Lebenszeit, die andere bereits mit Partner und Kindern teilen konnten, im Ersatz des eigentlichen Vorteils lieber selbst an.
- Heisst in Betrachtung eines Hauses, das nicht jedes anderes sein konnte, dass man in weiterer Vorladung wie folgt üben darf.
- Fallen
Kosten für Leerstand an, so müssten diese wohl per Rechnungslegung
verrechnet werden oder zumindest erklärt scheinen, ja, werden.
- Abgesehen
davon scheint die Vorsteuer, die diese Kosten so dann möglicherweise
besteuert, berücksichtigt, wenn auch unerklärt.
- Darüber hinaus unexakt.
- Wiederholung,
gleicher Fall war bei Leerstand "Wohnung 13", was mir damals schon
komisch vorkam, so man Strom, Wasser und Gas abdreht.
- Wiederholung, "Wohnung 13" ebenso, bei "Wohnung 6 und 7" hatte ich als Nichterbe noch keinen Einblick in die Eigentümerkonten der Erben.
- Ebenso sonderbar erscheinen Kostenpositionen der Wien Energie, so sie vom Mieter zu zahlen wären.
- Wien Energie und Büro ist mir noch unerklärlicher, da auch im Leerstand des Backsteinbaus keine Energie konsumiert wird.
- Auch hier gilt, bei Kosten für Anschlussgebühren, so die allgemeine Argumentation, müsste dies vor Ort dem Geldgeber erklärt werden.
Bedeutet im Detail.
-
Fälschlicherweise Betriebskosten aus "Top 4".
- Fälschlicherweise Steuergutschrift aus der Vorsteuer für Betriebskosten für "Top 4", die an sich nur Durchlaufposten sind.
- Fälschlicherweise Energiekosten (verschiedene Wohnungen, angebliches Büro, ...) auf Kosten der Hausgemeinschaft.
- Richtigerweise ist somit die fehlende Ausbildung eine Grundlage für die Verfälschungen von Daten in Information.
- Richtigerweise ist weder Frau Katharina Tschistjakow noch Frau Barbara Hofer außerhalb des Personalwesens mit Spezialisierungen bekannt.
- Richtigerweise müsste man Studienabschlüsse an zuständiger Universität prüfen, um später im Beruf Sicherheit über den Gegenstand zu haben.
Für ein Drittel Eigentum und Fruchtgenuss aus Nichterbe ergibt sich somit folgende Schätzung.
- Ein Drittel aus cirka EUR 10.135,53, unrechtmäßiger Nachteil zu meiner Person.
- Ein Drittel aus cirka EUR 2.711,24, wäre in dem Fall ein unrechtmäßiger Vorteil zu meiner Person.
- Ein Drittel aus cirka EUR 2.120,86, unrechtmäßiger Nachteil zu meiner Person.
Ich, der Nichterbe, der somit nicht mit meinem Vermögen zu verwalten war, ich
bitte somit um Erläuterung, da ich sonst auch keine korrekte
Einkommensteuererklärung abgeben kann, darüber hinaus der Kontostand
meines Eigentümerkonto(s), welches aus Nichterbe, also, aus der
Übernahme eines mittlerweile zu einem Drittel bestehenden Eigentums,
ahm, über 26 Jahre erarbeitet wurde.
Für die
Zukunft würde ich Sie, die Hausverwaltung bitten, mir immer nach Erhalt
der monatlichen Gesamtmiete aller Mieter und innen exakt ein Drittel auf
mein Ihnen bekanntes Privatkonto bei Kremser Bank und Sparkassen AG zu
überweisen, wohlgemerkt, reduziert um Hauptmiete, Betriebskosten und
Besteuerung für eben diese, ja, selbst zu leistende Kostenposition in
Wohnung 12, welche ich ja bekanntermaßen im Eigentum selbst leiste und
nicht an unangemeldete Mieter mit Gewinnabsicht per Vorsatz, selbst wenn (Ehe/Leih/Zweit/Dritt)Frau, vermiete.
Gelder
für Mieter und Mieterinnen, die diese Kosten als Ausgaben der
Hausgemeinschaft in Rechnung stellen, gibt es nicht mehr und Kosten für
den Allgemeinen Teil werden unmittelbar bei Bekanntgabe von mir an Sie
und somit auf die Hauptmieten aus Erbe, so der Fruchtgenuss eben
hierüber, rücküberwiesen, so es von mir zu verlangen ist, da dies der
Unterschied von Eigentum, aber möglicherweise auch Erbe und Miete an
sich ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
welches ich Frau Barbara Hofer, die Maklerin, Verwaltung und Treuhand in einer Funktion ausübt, also, die ich in Bezug auf die Unterscheidung von
Hauptmieten aus Erbe und Nichterbe letzte Woche telefonisch mitteilte und ihr bestätigte, dass weder Sie Architektin, ahm, noch ich Baumeister bin, daher eben auch diese beauftragt wurden, die Objekterhaltung, so für notwendig erachtet, selbst zu prüfen, so man sie nicht richtig vorfand.
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Lukas Pirko(, gibt später mit Mag.iur., Dr.iur. und a.o.Univ.Prof. nach Dr.iur. wie Mag.iur. die Gerichtskosten bekannt.).
Referenzen.
#. Hinweis:
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bin.'.".